Allgemeine Geschäftsbedingungen

Concrete Light · Stand 21.07.2026

Anbieter

Concrete Light
Dominik Megerlein
Ringstraße 43
Schlungenhof
91710 Gunzenhausen
E-Mail: concretelight.shop@gmail.com
Webseite: www.concrete-light.de
Steuernummer: 220/249/80611 (Kleinunternehmen nach § 19 Abs. 1 UStG)

Stand der AGB: 21.07.2026

Wichtiger Hinweis: Wenn von „wir“ (Lieferantenseitig) hier in den AGB die Rede ist, ist das o.g. Kleinunternehmen gemeint.

Die Formulierung ist im generischen Maskulinum verfasst – selbstverständlich sind alle Geschlechter inbegriffen.

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die über den Onlineshop (concrete-light.de) abgeschlossen werden. Das Angebot richtet sich an Verbraucher und gegebenenfalls Unternehmer.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Die Produktdarstellungen auf meiner Website stellen kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sofern bei dem jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist. Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde von unserem Unternehmen eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten hat. Die Auftragsbestätigung erfolgt nach vollständigem Eingang der Zahlung und kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen. Erst nach erfolgter Auftragsbestätigung beginnen wir mit der Herstellung des bestellten Produkts. Bitte beachten Sie, dass es sich um Einzelstücke handelt, die wir nach Ihren Wünschen erst anfertigen. Weitere Details hierzu siehe bei IV. „Preise und Zahlung“

III. Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

IV. Preise und Zahlung
1.

In unseren Preisen ist keine Umsatzsteuer inbegriffen, da wir aufgrund Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind. Liefer- und Versandkosten sind in unseren reinen Artikelpreisen nicht enthalten. Sie werden von uns extra angegeben bzw. mit Ihnen vereinbart. Speditions- bzw. Lieferkosten unterliegen je nach Anbieter der Umsatzsteuerpflicht. Wir bezahlen den Rechnungsendpreis des Spediteurs und dieser ist dann zum Abführen der entsprechenden (im Endpreis inbegriffenen) Steuern verpflichtet. Eine Kopie der Speditionsrechnung kann auf Wunsch elektronisch oder per Post an Sie übermittelt werden.

2.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt wahlweise per Banküberweisung auf unser Geschäftskonto oder über PayPal. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen.

3.

Der Kaufpreis ist bereits bei der Bestellung vollständig zu begleichen. Eine Auftragsbestätigung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang erteilt. Die Rechnung wird dem Kunden kurz nach der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach deren Erteilung, elektronisch (PDF-Datei) oder in Papierform übermittelt. Bitte beachten Sie, dass wir als Kleinunternehmen gem. § 19 UStG und § 34a UStDV von der Pflicht befreit sind, E-Rechnungen (strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD) auszustellen und dies auch nicht tun. Mit der Fertigung des Produkts, das speziell nach den individuellen Wünschen des Kunden angefertigt wird, beginnen wir nach erfolgter Auftragsbestätigung. Die Auslieferung erfolgt nach Fertigstellung, spätestens innerhalb von 20 Werktagen nach der Auftragsbestätigung, sofern keine abweichende Lieferfrist vereinbart wurde.

V. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Lieferzeit
1.

Die voraussichtliche Herstellungsdauer sowie die anschließende Lieferzeit werden auf der jeweiligen Produktseite vor Abschluss der Bestellung angegeben. Die dort angegebene maximale Lieferdauer ist maßgeblich. Sofern beim jeweiligen Produkt nichts Abweichendes angegeben ist, erfolgt der Versand innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post. Die voraussichtliche Versanddauer beträgt anschließend 2 Werktage. Die Lieferfrist umfasst die Herstellung des Produkts sowie dessen Versand an den Kunden.

2.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers (Vorauszahlung) voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.

Nach Fertigstellung des Produkts wird der Kunde vor Übergabe der Ware an das Versandunternehmen per E-Mail über den bevorstehenden Versand informiert. Die Versandbenachrichtigung erfolgt rechtzeitig vor dem tatsächlichen Versand der Ware. Sollte sich eine vereinbarte Lieferfrist ausnahmsweise verzögern, informieren wir den Kunden unverzüglich. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

4.

Der Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

5.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

6.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt
1.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

2.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

3.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

4.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VIII. Gewährleistung und Mängelrüge
1.

Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. Es handelt sich um Kunstgegenstände bzw. Dekorationsartikel, die nach Kundenwünschen individuell angefertigt werden. Abweichungen in Farbe und Oberflächenbeschaffenheit sind vom Kunden hinzunehmen.

2.

Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie

  • a)nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist,
  • b)sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
  • c)nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn sie

  • a)sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet,
  • b)nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,
  • c)nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, und
  • d)nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.

Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

3.

Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

4.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

5.

Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Bitte beachten Sie die beiliegenden Hinweise, welche Sie in Papierform mit dem Produkt erhalten.

6.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

7.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

IX. Kosten der Rücksendung bei Widerruf

Im Falle eines wirksamen Widerrufs innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.

Die voraussichtlichen Rücksendekosten hängen vom jeweiligen Produkt und der Art des Rücktransports ab. Für die folgenden Produkte gelten innerhalb Deutschlands folgende ungefähre Rücksendekosten inklusive Mehrwertsteuer:

  • Monolith „Titan“: ca. 180,00 € (Rücktransport per Spedition)
  • Monolith „Forge“: ca. 145,00 € (Rücktransport per Spedition)
  • Monolith „Brut“: ca. 25,00 € (Rücksendung per Post)

Die genannten Beträge sind Schätzungen der Rücksendekosten. Die tatsächlichen Kosten können insbesondere abhängig vom Abholort, den Abmessungen und dem Gewicht der Ware abweichen.

Die Ware ist im Falle eines Widerrufs an die vom Unternehmen mitgeteilte Rücksendeadresse zurückzusenden. Bei den Leuchten „Titan“ und „Forge“ ist aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Rücksendung per Spedition erforderlich. Die Leuchte „Brut“ kann per Post zurückgesendet werden.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

X. Sonstiges
1.

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

3.

Die von uns verkauften Artikel sind Dekoartikel bzw. Kunstgegenstände. Abweichungen in Farbgebung und Oberflächenbeschaffenheit sind zu tolerieren. Sie sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Den Artikeln liegen Informationen bezüglich Behandlung bei – diese sind dringend zu beachten. Sollte sich in oder an dem Produkt eine Komponente mit elektrischer Funktion (z.B. Schalter, Zuleitung oder Lampenfassung) befinden, so sind jegliche Veränderungen daran von unserer Seite nicht erlaubt und wir übernehmen keinerlei Haftung (auch gegenüber dritten), falls dies doch geschieht. Sollten Sie doch in Ihrer Verantwortung liegende Veränderungen durchführen, so haben diese durch eine entsprechend ausgebildete Elektrofachkraft zu erfolgen, für welche wir selbstverständlich nicht haften.